Haushaltsrede 2020 der AfD Ettlingen  


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Arnold, 

sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Heidecker,

sehr geehrte Amtsleitende,

werte Kolleginnen und Kollegen aus Gemeinderat und Ortschaftsräten,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,  

Aufgrund der schwächeren Weltkonjunktur und globaler Risiken wie Handelsstreitigkeiten und Brexit, aber auch aufgrund wirtschaftspolitischer Fehlentscheidungen in Deutschland, wie undurchdachter Energie- und Mobilitätswende inklusive Dieselverbote und alleinige Fokussierung auf E-Mobilität (Stichworte: Gas-toLiquid, synthetische Kraftstoffe, Wasserstoff- und Hybridtechnik), ist die Industrie-Produktion in Deutschland unerwartet stark geschrumpft und macht damit eine Rezession wahrscheinlicher.    

Durch Minuszinspolitik, Masseneinwanderung und Eurorettung stehen Staatsfinanzen und Banken immer mehr unter Druck. Ein Wegkippen der Konjunktur könnte eine neue Finanzkrise auslösen, die im Gegensatz zu 2008 möglicherweise nicht durch weitere Zinssenkungen und noch höhere Schulden der EZB zu bewältigen wäre.  

Die Folge für Ettlingen wäre ein wesentlich stärkerer und länger anhaltender Einbruch der Ertragslage als im Haushaltsplan vorgesehen. Es ist deshalb gefährlich jetzt Investitionsentscheidungen zu treffen, die uns in den kommenden Jahren bei abnehmenden Einkünften zunehmend belasten. Wird dies im Haushaltsplan 2020 angemessen berücksichtigt?   

Haushaltsplan 2020 

Wir finden in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg im § 77 GemO folgende zwei Regelungen

1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige     Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des     gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts grundsätzlich Rechnung zu tragen.

2) Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.

So weit, so gut. Aber was ist denn sparsam und wirtschaftlich, sehr geehrte Zuhörer? Ich will an dieser Stelle aus der Leonberger Kreiszeitung vom 26.07.2017 die Überschrift zitieren: „Das gute Gefühl, keine Schulden zu haben“. Der Kämmerer der Stadt Rutesheim war in der Lage, im Jahr 2016 ohne Kreditaufnahmen die Investitionen allein aus der Nettoinvestitionsrate und aus den Investitionsbeiträgen von Bund, Land und Landkreis zu finanzieren.

Ist das auch bei uns in Ettlingen so? Kommen wir bei der Finanzierung unserer Aufgaben auch ohne Kreditaufnahmen aus? Haben wir auch ein gutes Gefühl, keine Schulden zu haben, die die nächste Generation abzahlen muss und die unseren finanziellen Handlungsspielraum einschränkt?

Werfen wir hierzu einen kurzen Blick in den Haushaltsplan 2020. Der Schuldenstand betrug am 31.12.2018 rund 4,7 Mio €. Gemessen an den geplanten ordentlichen Erträgen für das Jahr 2019 in Höhe von 122 Mio € erscheint das tragfähig. Schaut man jedoch genauer hin, muss festgestellt werden, dass bereits die ordentlichen Erträge aus Steuern, Leistungsentgelten und Zuweisungen nicht die ordentlichen Aufwendungen decken können. Schon hier bestehen Fehlbeträge von 3,692 Mio € bzw. 4,475 Mio. € in den Jahren 2019 und 2020.

Wie deckt die Gemeinde diese Fehlbeträge? Nicht durch Ausgabenverzicht, sondern durch den Verkauf von Gemeindegütern und Grundstücken! Nun mag an dieser Stelle eingewendet werden, dass Kommunen durchaus das Recht und die Möglichkeit haben, billig eingekaufte Grundstücke teuer zu verkaufen und aus dem Mehrerlös Löcher im Haushalt zu stopfen. Entspricht dieses aber dem Grundsatz (wir erinnern uns an die Gemeindeordnung) vom sparsamen und wirtschaftlichen Führen des Haushalts?

Ist es nötig und geboten und mit den Prinzipien der sparsamen Haushaltsführung vereinbar, den Beschäftigten der Gemeinde außertariflich 80.000 € Extravergütung zu zahlen, auf die gar kein tariflicher Rechtsanspruch besteht? (Antwort-Mail von Herrn Hiller auf meine Anfrage vom 18.11.2019: Es ist durch Gemeinderatsbeschluss seit 2019 um 0,5% außertariflich auf 2,5% der ständigen Monatsentgelte der Tarifbeschäftigten erhöht. Mit Mehrkosten von rund 80.000 € ist zu rechnen. Selbstverständlich sind wir der Meinung, dass gute Arbeit entsprechend entlohnt wird, aber dieses auszuhandeln unterliegt den Tarifparteien und nicht der einsamen Entscheidung eines kommunalen Gremiums.

Aber vielleicht sollten wir das Augenmerk nun auf die Punkte der kommenden Haushalte lenken, die sich als entscheidend herausstellen könnten. In den Jahren 2004 bis 2020 war es der Verwaltung möglich, die jährliche Verschuldung zwischen 3 und 4 Mio. € zu halten. Hierfür gebührt der Verwaltung und insbesondere der Kämmerei ein ausdrückliches Lob!

Für die Jahre ab 2020 jedoch beabsichtigt der Oberbürgermeister, die Verschuldung der Stadt Ettlingen auf ein bisher nie gekanntes Maß auszuweiten. Während im Jahr 2020 die Schuldenentwicklung noch bei erträglichen 4,32 Mio. € steht, soll sie im Jahr 2021 auf 28,48 Mio. €, dann auf 48,91 Mio. € im Jahr 2022 und auf sage und schreibe 65,16 Mio. € in 2023 ansteigen!

Konnte man bisher im Großen und Ganzen von einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sprechen, sprengt nun die exorbitante Verschuldung jeglichen vernünftigen Rahmen. Wir von der AfD werden dieser Verschwendung von Steuergeldern nicht zusehen und die Bürgerinnen und Bürger über diese geplante Misswirtschaft informieren!

Anstatt in wirtschaftlich rückläufigen Zeiten den ersten Grundsatz der Gemeindeordnung zu berücksichtigen und die Aufgaben einer Gemeinde mit Weitsicht und Sparsamkeit zu bearbeiten und gegebenenfalls auf die dringend notwendigen Maßnahmen zu reduzieren, mussten die Stadträte aber auch betroffene Bürgerinnen und Bürger im Vorwort zum Haushalt lesen:

„Die in guten Zeiten kontinuierlich aufgebauten und dann auch weiter angehobenen Standards von kommunalen Aufgaben haben nun bei uns ein sehr hohes Niveau erreicht. Neue Schwerpunktthemen wie Klimaschutz, Digitalisierung und Wohnraumbeschaffung werden zu Recht neue Finanzmittel benötigen“ – wieder erinnern wir uns an das außerordentliche Ergebnis, welches nur durch den hohen Verkaufserlös von gemeindeeigenen Grundstücken den Haushalt ausgleichen konnte. Und nun werden neue Finanzmittel für die Wohnraumbeschaffung benötigt? Wo werden diese Finanzmittel denn herkommen?

Herr Oberbürgermeister Arnold nimmt dann auch kein Blatt vor den Mund. Wir lesen wörtlich „Da es über die gewohnten Standards und die Aufgabenvielfalt eher keine Diskussion geben wird sind für ein dauerhaft positives Resultat des Ergebnishaushaltes andere Überlegungen anzustellen. Es wird notwendig sein, die Bereiche der Gebühren und Steuern wieder mehr zu berücksichtigen.“ So schreibt es der Herr Oberbürgermeister im Haushaltsplan für das Jahr 2020 auf Seite 40.

Das ist falsch, Herr Oberbürgermeister! In Zeiten der Rezession und einer rückläufigen Wirtschaft ist es der falsche Weg, den Steuerzahler noch mehr zu belasten. Im Gegenteil, der Steuerzahler, die Familien und die wertschöpfenden Unternehmen sind steuerlich zu entlasten, da sie ja die Hauptlast der Staatsfinanzierung tragen.

Neben dem Haushalt der Stadt Ettlingen gibt es aber noch andere Wirtschafts-einheiten. Ich nenne hier als Beispiel den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“: Dieser Betrieb wurde am 01.01.1995 aus dem Haushalt der Stadt herausgelöst und als Eigenbetrieb geführt, wobei kein Stammkapital hinterlegt wurde. Eine eigene Kläranlage wird seitens der Stadt nicht betrieben, das Abwasser wird vielmehr dem Klärwerk der Stadt Karlsruhe zugeführt. Die Stadt Ettlingen betreibt und unterhält die Abwasserkanalisation und andere technische Einrichtungen hierfür.

Wirtschaftlich scheint der Eigenbetrieb zunächst gut aufgestellt zu sein. Das Jahresergebnis ist in der Regel positiv, auch für das Jahr 2020 wird ein prognostizierter Jahresgewinn von 173.000 € verkündet. Schaut man sich jedoch die Finanzierungsseite an, kommen uns bereits erhebliche Bedenken.

Im Jahr 2020 sollen Investitionen im Umfang von 2,265 Mio € getätigt werden. Es ist sicher davon auszugehen, dass der Betrieb und die Unterhaltung eines städtischen Abwassernetzes mit hohen Aufwendungen verbunden sind. Jedoch muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung dieser kommunalen Aufgabe auf einem verlässlichen Fundament aufgebaut ist. Wie sieht es 2020 damit also aus? Auf der einen Seite sollen Kredite in Höhe von 1,245 Mio € getilgt werden, auf der anderen Seite jedoch neue Kredite in Höhe von 1,949 Mio € aufgenommen werden, ein Plus von rund 700.000 € nur in einem Jahr. Die gesamte Darlehensübersicht aus dem Haushaltsplan zeigt, dass für das Jahr 2020 21 (!!!) laufende Kredite in Höhe von rund 32 Mio. € zu Buche stehen!

Auch hier soll und muss gefragt werden, wie die Stadt Ettlingen es bewerkstelligen will, diese Schuldenlast jemals wieder abzubauen. Bei einer durchschnittlichen Kredit-Laufzeit von 20 Jahren müsste die Stadt Ettlingen jedes Jahr 1,6 Mio. € als Tilgungsrate leisten können. Das würde aber bedeuten, dass in den kommenden Jahren kein einziger Cent Neukreditaufnahme hinzukommt. Hiervon kann aber keine Rede sein, da für die Jahre 2021 bis 2023 bereits weitere Kredite von rund 6,4 Mio. € eingeplant sind. Sollen auch diese über immer neue Belastungen und Abgaben für die Bürgerinnen und Bürger finanziert werden? Und zusätzlich zur Rückzahlung der Kredite würde ein Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus (1 % von 32 Mio. € sind ja bereits 320.000 €) einen derzeitigen Überschuss von 173.000 € sofort in einen Jahresverlust umkehren. Wie sieht hierfür die Strategie der Stadt Ettlingen aus?  

Liebe Zuhörer, denken Sie daran: wir als Kommune haben hier kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem! Wir von der AfD werden der galoppierenden Zunahme der Verschuldung und der wachsenden Belastung von Familien und Steuerzahlern nicht widerspruchslos zustimmen. Dies gilt insbesondere für Ausgaben zum sogenannten Klimaschutz.

Klimaschutzkosten

Ziel der Naturwissenschaft ist die Aufstellung falsifizierbarer Hypothesen, die verworfen werden, sobald sie durch inkonsistente Beobachtungen oder falsche Vorhersagen widerlegt werden. In diesem Sinne ist die Hypothese des atmosphärischen Treibhauseffekts unwissenschaftlich. Die Hypothese behauptet, der globale Temperaturanstieg sei proportional zum Logarithmus der relativen CO2 Konzentration der Erdatmosphäre. Die Proportionalitäts-konstante mal log2 wird Klimasensitivität genannt und gilt als Naturkonstante. Diese ist jedoch vollkommen unbekannt und scheinbar auch nicht ermittelbar (IPCC Bericht von 2013/2014).

Es steht somit jedem frei sich seinen Lieblingswert für die Klimasensitivität zu eigen zu machen. Der IPCC und andere Organisationen, deren Einkünfte von Klimakatastrophenwarnungen abhängen, propagieren einen Wert zwischen 2 und 4, während Greta-Anhänger den Hitzetod des Planeten in zwölf Jahren vorhersagen, was wohl einem Temperaturanstieg von über 5 Grad bei einer CO2 Erhöhung von ca. 40 ppm, also einer Klimasensitivität von über 38 entspricht.

Dazu ein Vergleich mit der Realität: Von 1945 bis 1970 fiel die globale Temperatur um 0,12 Grad, während die CO2 Konzentration von 310 ppm auf 320 ppm zunahm. Das entspricht einer negativen Klimasensitivität von minus 2,6. Diese Tatsache allein sollte nach wissenschaftlicher Vorgehensweise bereits ausreichen, um die Hypothese des atmosphärischen Treibhauseffekts zu widerlegen.  

Doch wie gesagt, es geht hier nicht um wissenschaftliche Erkenntnis. Den Regierungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene geht es vor allem um die Schöpfung neuer Steuer- und Abgabequellen. Bis 2025 müssen geschätzt 520 Milliarden Euro für die Energiewende im Bereich der Stromerzeugung aufgebracht werden. Das Kosten-Nutzen Verhältnis ist extrem schlecht. Deutschland stößt heute immer noch genauso viel CO2 aus wie im Jahre 2009. Die Energiewende-Politik hat null Tonnen CO2 gespart und sehr viel Geld gekostet.  

Inzwischen ist außerdem die „Sektorkopplung“ offizielles Ziel der Energiewende-Politik und damit auch die Dekarbonisierung des Verkehrs, des Heizungssektors und der Landwirtschaft. Die Kosten dafür sind nochmals um ein Vielfaches höher. Und welche Kosten durch die EU-weite Ausrufung des Klimanotstands noch auf uns zukommen, lässt sich nur schaudernd erahnen.

Auch die Gemeinden erkennen im Klimanotstand eine ergiebige Ertragsquelle. Gemäß dem integrierten Klimaschutzkonzept für Ettlingen sollen stadteigene Maßnahmen erarbeitet werden, um das Klima-Bündnis-Zwischenziel, die Reduzierung der CO2-Emissionen um 50% bis zum Jahr 2030, zu realisieren. Doch selbst mit einer Photovoltaikanlage auf jedem Dach, einer Wärmepumpe in jedem Keller, einer Wärmedämmung an jeder Außenwand und einem Elektroauto in jeder Garage kann dieses Ziel NICHT erreicht werden. Und wenn doch, mit welchen Kosten? Pro Haushalt dürften locker einige Hunderttausend Euro anfallen, von den Umweltschäden bei der zukünftigen Entsorgung von Photozellen, Lithiumbatterien und Wärmedämmstoffen ganz zu schweigen. 

Und mit welchem Nutzen? Die erhoffte Einsparung von 200.000 Tonnen CO2 wird die globale Temperatur maximal um 0,00000056 Grad reduzieren. Mit anderen Worten: der Nutzen des Klimaschutzkonzeptes ist nahe Null, die Kosten unerschwinglich und das Ziel unerreichbar. Brauchen wir wiklich einen zweiten Klimaschutzbeauftragten in der Stadtverwaltung mit einem Gehalt von 100.000 Euro pro Jahr, damit dieser spätestens im Jahr 2030 zur gleichen Einsicht kommt?

Während das Ettlinger Klimaschutzkonzept den Steuerzahler bisher lediglich ca. 4,8 Millionen Euro gekostet hat, wird der Bau eines klimabedingten Hochwasserrückhaltebeckens im Albtal mit circa 13 Millionen Euro zu Buche schlagen. 

Auch hier werden pseudowissenschaftliche Argumente benutzt, um die Kosten zu rechtfertigen. Ausgehend von Klimamodellen des IPCC hatte der KLIWA-Workshop 2004 den Klimaänderungsfaktor 1,15 eingeführt wonach ein zukünftiges Jahrhunderthochwasser der Alb 15% mehr Wasser führen würde als bisherige Hochwasserereignisse. Und das obwohl der IPCC zugibt, dass seine Klimamodelle als Vorhersagen untauglich sind und auch KLIWA eingesteht, dass die Erstellung regionaler Klimaszenarien aus globalen Klimamodellen zumindest fragwürdig erscheint.  

Wie zu erwarten, wurden die IPCC Klimamodelle inzwischen durch die Realität widerlegt. Gemäß Satellitendaten des ISCCP nimmt die niedere Bewölkung seit Ende der 90er Jahre global ab und auch der Deutsche Wetterdienst verzeichnet abnehmende Niederschlagsmengen in den letzten 20 Jahren.  

Das Hochwasserrückhaltebecken ist ein reines Prestigeprojekt ohne wissenschaftliche, ökonomische oder auch nur gesetzliche Grundlage. Zu den Grundsätzen des Hochwasserschutzes nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gehört es, dass jede von Hochwasser betroffene Person im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Maßnahmen zur Eigenvorsorge trifft (§ 5 Abs. 2 WHG). Erst wenn Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser erforderlich werden, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse am Hochwasserschutz. Dieses öffentliche Interesse liegt dann vor, wenn durch Überschwemmungen die Gesundheit der Bevölkerung bedroht ist oder häufig Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten. Davon kann in Ettlingen, wo die letzte Überschwemmung der Innenstadt im Jahr 1824 stattfand, wohl nicht die Rede sein. 

Familien und Wohnen

Zum Wohnen und Leben gehört auch Wohnraum und dazu gehört eine zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung auch im Sinne der Familienfreundlichkeit für unsere Stadt. Der Siedlungsdruck in unserer Region ist enorm und die stark gestiegenen Grundstückspreise zeigen, dass die Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt. Wenn wir die Zahlen der Einwohnerentwicklung Ettlingens betrachten, so hat sich die Einwohnerzahl Ettlingens seit Anfang der 70er Jahre (rund 20.000) bis heute (rund 40.000) nahezu verdoppelt. Ettlingen ist stark gewachsen, aber dennoch können wir in der prosperierenden Region bei weitem nicht den Wohnraum bieten, der benötigt wird – vorrangig für unsere eigenen Bürger.

Das Beispiel Kaserne Nord zeigt zudem, wie Baukosten durch fragwürdige Klimaschutzforderungen in die Höhe getrieben werden. Statt wie vorgesehen, bezahlbaren Wohnraum für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, Rentnern und Alleinerziehende zu schaffen, entstehen nun wohl unerschwingliche Vorzeigeobjekte, die Ettlingen als Muster-Mitglied im "Klimabündnis europäischer Städte" auszeichnen sollen.

Forderungen wie Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge in den Tiefgaragen, Dachbegrünungen bzw. Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, CO2-neutrale bzw. Energie-Plus-Gebäude sind undurchdacht, unerreichbar und zum Teil in sich widersprüchlich. 

Die CO2-Neutralität zum Beispiel soll sowohl den Gebäudeenergiebedarf, also Strom, Heizung und Warmwasser, als auch die sog. „graue Energie“ der Gebäudekonstruktion umfassen. Sowohl das eine als auch das andere ist jedoch unmöglich.

Um CO2-Neutralität in der Gebäudekonstruktion zu erreichen, wird vorgeschlagen, Holzhäuser zu bauen, mit der Begründung, das im Baum gespeicherte CO2 würde im Gebäude gebunden, während der Wald durch neues Wachstum weiteres CO2 speichern könne. Das ist deshalb zu kurz gedacht, weil ein Holzhaus maximal 60 bis 80 Jahre hält, und nach dem Abriss das CO2 wieder freigibt, während die verwendeten Bäume 80 bis 120 Jahre benötigen, um nachzuwachsen. Außerdem benötigt ein Holzhaus auch Wärmedämmstoffe, Glas, Beton, usw. deren Produktion nicht CO2 neutral ist, sowie Energie zur Gebäudekonstruktion, zum Abriss und zur Entsorgung.

Auch der Gebäudeenergiebedarf ist nicht CO2-neutral, und wird es auch in Zukunft nicht sein. Aufgrund der unzuverlässigen Stromerzeugung durch Sonne und Wind, oder gar Stromausfall bei Dunkelflauten, müssen 30% - 50% der Strom-Gesamtleistung durch andere Quellen erzeugt werden, um ein stabiles Stromnetz zu gewährleisten. Da Atomkraft abgeschafft werden soll, kommen nur Kraftwerke in Frage, die eben nicht CO2neutral sind.

Problematisch ist auch der Brandschutz in einem mehrgeschossigen Holzgebäude, insbesondere, wenn die Schnellladung von Elektrofahrzeugen in der Tiefgarage sowie Photovoltaikanlagen auf dem Dach die Brandgefahr wesentlich erhöhen. In Kanada, wo früher fast nur mit Holz gebaut wurde und umfangreiche Erfahrungen mit Hausbränden vorliegen, muss jedes mehrstöckige Holzgebäude mit einer außen angebrachten Stahl-Feuertreppe ausgestattet werden. Wollen wir die Gebäude im Quartier Kaserne Nord derart verunstalten, oder andernfalls das Leben der Bewohner aufs Spiel setzen?

Vollkommen verantwortungslos ist es, wie angedacht, einen Kindergarten bzw. eine Kindertagesstätte im Obergeschoss eines solchen Holzhauses unterzubringen. Geplant ist ein dreigeschossiges Gebäude mit einer Wohnfläche von 3 mal 685 qm und erwarteten Baukosten von bis zu 12 Mio Euro. Die Immobilienpreise in der oberen Etage, die als Wohnraum benutzt werden soll, betragen somit bis zu 5.800 €/qm. Sollten die Wohnungen vermietet werden, dürfte die monatliche Kaltmiete kaum unter 15 €/qm liegen, für junge Familien mit Kindern unbezahlbar.

Für den Kiga/Kita-Anteil im Erdgeschoss und im 1. OG würden die Restkosten von bis zu 8 Mio. € anfallen. Das ist etwa 10 mal höher als die Kosten der Container-Kita im Kapellenweg, die aus rein wirtschaftlichen Betrachtungen und ohne klimaideologischen Forderungen privat erstellt wurde. Man muss sich schon fragen ob es nicht sinnvoller wäre, auch im Wohngebiet Kaserne Nord eine ContainerKita aufzustellen, die an den Bedarf der Quartier-Bewohner angepasst werden könnte. Die eingesparten Mittel könnten dann zur Subvention von Kita-Gebühren eingesetzt werden, die zurzeit in Ettlingen doppelt so hoch wie die Kindergartengebühren sind.

Ebenfalls kritisch zu betrachten sind die von der Stadt geleisteten, jedoch völlig intransparenten Kosten der Asylunterbringung. 

Asyl- und Flüchtlingskosten für Ettlingen

Die Masseneinwanderung von mindestens 1,5 Millionen Migranten seit 2015 hat neben vielfältigen anderen Problemen auch hohe finanzielle Belastunge mit sich gebracht. Obwohl führende Politiker im Land und Bund uns etwas anderes glauben machen wollen, verursachen Aufnahme, Versorgung und Integration dieser Menschen bundesweit jährliche Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe. Es ist nicht ihr Geld, es ist unser aller Geld. Nein, falsch! – es ist Geld, das wir bereits heute nicht besitzen; der Schuldenstand der BRD beträgtüber 1,9 Billionen EURO. 

Der Migrationspakt wurde von Deutschland, trotz vieler Bürgerproteste, am 19.12.2018 angenommen. Wieso ist das von Bedeutung und immer wieder herauszuheben? Im Klartext heißt das eben auch in Zukunft – trotz gegenteiliger Beteuerung durch unsere „Alt-Politiker“ - weitere konstante und ungebremste Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Wegen dieser für unser Land verheerenden Entscheidung müssen WIR mit den Auswirkungen und nicht nur den finanziellen leben. 

Ungefähr 15 Mio. Beschäftigte ziehen derzeit noch den Karren in Deutschland. Diese Menschen halten das System am Leben - aber wie lange noch?

Unbemerkt von der Öffentlichkeit verlegen namhafte Automobilhersteller ihre Produktionsstätten ins Ausland - Porsche nach Kroatien, BMW, Audi und VW nach Temesvar in Rumänien. Erst kürzlich lies die Automobilindustrie verlauten, dass in den kommenden 2 Jahren mit dem Verlust von 170.000 Arbeitsplätzen allein in der Automobilindustrie zu rechnen ist. Eine Modellrechnung des Umweltverbandes BUND vom November 2019 (in Welt.de vom 02.11.2019) geht sogar davon aus, dass 360.000 der bisher 800.000 Arbeitsplätze in dieser Branche wegfallen werden.

Auch Ettlingen wird von dieser Entwicklung betroffen sein. Bekannte Automobil-Zulieferer (Leonie, Anm: direkt nennen oder eher nicht?) und regionale, alteingessene Unternehmen (Schneiderfilz, Anm: nennen oder eher nicht?) tragen zum Gewerbesteueraufkommen in Ettlingen bei.

Der Abwanderungstrend gut ausgebildeter Fachkräfte aus Deutschland wird sich in der Folge weiter beschleunigen. Bereits heute verlassen Netto jährlich über 100.000 Fachkräfte und Leistungsträger das Land - auch wegen der düsteren Zukunftsaussichten, hoher Steuern und Abgaben. Kein anderes Land verliert zudem so viele Akademiker wie Deutschland.

Diese Fakten sollten wir bei unseren Entscheidungen niemals aus den Augen verlieren.

Die Kommunen, so auch Ettlingen, tragen - wie inzwischen auch von OB Arnold erkannt und in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts 2020 im GR dargelegt - die finanzielle Hauptlast ; von Bund und Land mir leeren Versprechungen im Stich gelassen (Amtsblatt KW 44, vom 30.10.2019).

Am 27.10.2015 fand eine Bürgerinformationsrunde über die Unterbringung von Asylbewerbern in Ettlingen statt, in der auch die Frage gestellte wurde, welche Kosten die Stadt Ettlingen für die Unterbringung zu tragen habe. Oberbürgermeister Arnold antwortete darauf, dass sämtliche Kosten von Bund und Land erstattet würden. Bei der Haushaltseinbringung am 21.10 dieses Jahres darauf angesprochen, antwortete der OB, dass er damals ebenfalls von dieser Zusage von Bund und Land ausgehen konnte.

Wenn das zutrifft, sollten wir uns als Gemeinde auch nicht davor scheuen, den Rechtsweg zu beschreiten und auf Rückerstattung sämtlicher bisher von der Gemeinde getragenen Flüchtlingsunterbringungskosten sowie auf die Erstattung zukünftiger Asylkosten gegen das Land Baden-Württemberg zu klagen.

Würden diese Kosten konkret benannt und aufgeschlüsselt, wüssten wir, welche Beträge wir vom Land fordern können. Jedoch meine Anfrage vom 15.11.2019 an unsere Verwaltung zu den Kosten der Bewältigung der Flüchtlingskrise und zu den von der Kommune zu tragenden Gesamtaufwendungen blieb bisher unbeantwortet. Die Stadtverwaltung sollte sämtliche, bisher der Gemeinde entstandenen Asylkosten, einschließlich Personalkosten für Flüchtlingsbetreuung und Integration, Sozialhilfe, Sach- und Dienstleistungen, Mieten und Pachten, Bau und Sanierung von Flüchtlingsunterkünften, usw. vollständig darlegen und auch zukünftig diese Kosten im Haushaltsplan getrennt und vollständig aufzeichnen.

Diese Kosten müssen transparent gemacht werden und im Haushaltsplan korrekt ausgewiesen werden. Wir glauben, dass die im Haushaltsplan 2020 auf Seite 425 ausgewiesenen Zahlen von 1,6 Milionen Euro Asyl-Unterbringungskosten für das Jahr 2019 und 2,1 Millionen für das Jahr 2020 nicht die Gesamtbelastung widerspiegeln. Denn allein die Nebenkostennachzahlungen für die Anschlussunterbringungen in der Anton-Bruckner-Str 6 und der Rheinstr ?? betrugen laut Amtsblatt Nr 44 mehr als 140.000 Euro. 

Hinzu kommt: Die angedrohten Kürzungen des Bundesfinanzministers im Bereich der Kosten für Flüchtlinge wirken sich massiv auf die Haushalte der baden-württembergischen Gemeinden aus. Wenn der Bund flüchtlingsbedingte Erstattungen streicht oder reduziert, würden darüber hinaus erhebliche kommunale Mehrbelastungen bei den Sozialleistungen drohen. In Baden-Württemberg allein geht es um mehrere hundert Millionen Euro. 

Die Unterbringung der Migranten ist eine Daueraufgabe, die auch dauerhaft staatlich finanziert werden muss. In der Hochphase der Migrantenzugänge in den Jahren 2015/2016 kamen rund 100.000 Migranten nach Baden Württemberg. Eine Zählung zum 15.09.2018 hat ergeben, dass sich davon ca. 88.100 in der Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden befinden. Diese beanspruchen damit allesamt öffentliche Hilfeleistungen.

Mir ist es äußerst wichtig zu betonen: die AfD hat sich immer dafür ausgesprochen, im Rahmen bestehender Gesetze und Abkommen, insbesondere des Aufenthaltsgesetzes, des Grundgesetzes, und des Dubliner Übereinkommens, wirklich Verfolgten und Kriegsflüchtlingen zu helfen. Doch diese Hilfe hätte man vor Ort mit weitaus geringeren Kosten und für weitaus mehr Menschen organisieren können. Zudem sind viele Migranten aus rein wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland gekommen und belasten jetzt zu Unrecht unseren Sozialstaat und damit auch unsere Gemeinde. Und natürlich fehlen einer zukünftig hochverschuldeten Stadt wie Ettlingen Millionenbeträge, die hier nun jährlich aufgewendet werden müssen und mussten, an doch so wichtiger anderer Stelle.

Schlusswort

Unser herzlicher Dank geht an alle Beschäftigten und Ehrenamtlichen für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft, die sie im vergangenen Jahr zum Wohle unserer Stadt und seiner Bürger eingebracht haben.

Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihr aufmerksames Zuhören.  

Die AfD stimmt dem vorgelegten Haushaltplan 2020 der Stadt Ettlingen zu, jedoch werden wir uns in kommenden Haushalten explizit gegen die steigende Verschuldung aussprechen.

Dem Haushaltsplan 2020 der Vereinigten Stiftungen der Stadt Ettlingen sowie dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2020 stimme ich ebenfalls zu.

Hinsichtlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung bleibt noch anzumerken, dass wir uns schon die Frage stellen, ob die Verwaltung unter den aktuellen Zinsbedingungen geprüft hat, die Kredite nochmals umzuschulden (Haushaltsplan 2020, S. 724). Außerdem gilt zu prüfen, wie das derzeitige Kreditvolumen von 32 Mio EUR getilgt werden kann.  

Ich wünsche Ihnen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.  

 

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